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RZ3/4

    abZ: Z-6.510-2627/-2626, abG: Z-6.500-2612/-2613

    Die RZ3/4 ist eine Auslösevorrichtung mit (RZ3) bzw. ohne (RZ4) integrierter Energieversorgung für Brandschutz-Förderanlagenabschlüsse.

    Die Steuerung ist sowohl für Brandschutzabschlüsse mit und ohne Aspekt der Personengefährdung geprüft und zugelassen. Eine interne Brandmeldeschleife überwacht die zugehörigen Melder auf  Brandalarm. Es gibt Ausführungen mit und ohne Motoransteuerung und –anzeige.

    Für die Bedienung vor Ort ist das Gerät mit einer Folientastatur ausgestattet. Der Anwender kann über bis zu 6 Tasten die interne Brandmeldeschleife und den FAA Antrieb bedienen.

    Bis zu 15 Leuchtdioden visualisieren dem Anwender die Gerätefunktion.

    Zulassung Nr.: RZ3: Z-6.510-2627, RZ4: Z-6.510-2626

    Bauartgenehmigung: Z-6.500-2612, Z-6.500-2613

    Funktionsbeschreibung


    Abschnitt 8.3
    Türen und Tore (DGUV Information 208-022): 

    Bei Brandschutztoren, die im Alarmfall mit einem mechanischen Kraftspeicher (beispielsweise Schwerkraft) ohne Kraftbegrenzung schließen, ist ein akustisches Signal vorgeschrieben (DIN EN 12604 „Tore – Mechanische Aspekte – Anforderungen“).

    DGUV Information 208-022, Stand 2017

    MVV TB vom 17.01.2022, Ausgabe 2021/1, Punkt 5.1.6.6.: 

    "Schiebe-, Hub- und Rollabschlüsse sind mit einer
    audiovisuellen Warnanlage auszurüsten, die das Schließen ankündigt."

    Neue Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) 2022

    laut DIN EN 12604 Tore - Mechanische Aspekte - Fassung
    EN 12604:2017 darf

    bei Toren, welche ausschließlich durch Schwerkraft geschlossen werden,

     - darf die Betriebsgeschwindigkeit von 0,3m/s nicht überschritten werden
     - bzw. darf die Krafteinwirkung 200N nicht übersteigen.


    Ist dies nicht möglich, muss am Tor eine audiovisuelle Warneinrichtung
    angebracht werden, die einsetzt, wenn das Tor beginnt sich zu
    schließen.

    Das Schließen einer Tür, eines Tores oder Brandschutz- bzw. Rauchvorhanges, welcher oben genannte Anforderungen überschreitet, muss also optisch und akustisch signalisiert werden.

    Dies gilt natürlich auch für das Schließen bei Stromausfall.



    Die Muster-Verwaltungsvorschrift "Technische Baubestimmung" (MVV TB) legt folgendes fest: 

    „Die Feststellanlage ist ein System, bestehend aus Geräten und/oder Gerätekombinationen, das geeignet ist, die Funktion von Schließmitteln kontrolliert unwirksam zu machen. Beim Ansprechen der zugehörigen Auslösevorrichtung im Fall eines Brandes, einer Störung oder durch Handauslösung werden offen gehaltene Abschlüsse unmittelbar sicher zum Schließen freigegeben."

    According to the MVV TB: 

    „A hold-open device is a system of devices or device combinations suitable for the controlled disabling of the function of closing devices."