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Referenzen Lichtsteuerung

Lichtsteuerung: 2-Kanal-PWM Touch-Dimmer

    „Für unsere Leuchten haben wir lange nach einem verlässlichen und gut bedienbaren Touchdimmer für LED-Streifen/Profile gesucht. Die Firma protronic hat nach unseren Vorstellungen Dimmer entwickelt und gebaut, welche alle unsere Anforderungen erfüllen.“ Sebastian Kuhn, Kuhn & Georgi GbR

    Lichtsteuerung: RHÖN-KLINIKUM

      Unsere Lichtsteuerung LSM6 befindet sich im Neubau RHÖN-Klinikum Campus Bad Neustadt im Einsatz. Die RHÖN-Klinikum AG beschreibt dieses Vorhaben in Auszügen so: „ Der Neubau des RHÖN-KLINIKUM Campus Bad Neustadt ist Meilenstein und Vorbild für eine leistungsfähige, zukunftsfeste Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum.

      Abschnitt 8.3
      Türen und Tore (DGUV Information 208-022): 

      Bei Brandschutztoren, die im Alarmfall mit einem mechanischen Kraftspeicher (beispielsweise Schwerkraft) ohne Kraftbegrenzung schließen, ist ein akustisches Signal vorgeschrieben (DIN EN 12604 „Tore – Mechanische Aspekte – Anforderungen“).

      DGUV Information 208-022, Stand 2017

      MVV TB vom 17.01.2022, Ausgabe 2021/1, Punkt 5.1.6.6.: 

      "Schiebe-, Hub- und Rollabschlüsse sind mit einer
      audiovisuellen Warnanlage auszurüsten, die das Schließen ankündigt."

      Neue Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) 2022

      laut DIN EN 12604 Tore - Mechanische Aspekte - Fassung
      EN 12604:2017 darf

      bei Toren, welche ausschließlich durch Schwerkraft geschlossen werden,

       - darf die Betriebsgeschwindigkeit von 0,3m/s nicht überschritten werden
       - bzw. darf die Krafteinwirkung 200N nicht übersteigen.


      Ist dies nicht möglich, muss am Tor eine audiovisuelle Warneinrichtung
      angebracht werden, die einsetzt, wenn das Tor beginnt sich zu
      schließen.

      Das Schließen einer Tür, eines Tores oder Brandschutz- bzw. Rauchvorhanges, welcher oben genannte Anforderungen überschreitet, muss also optisch und akustisch signalisiert werden.

      Dies gilt natürlich auch für das Schließen bei Stromausfall.



      Die Muster-Verwaltungsvorschrift "Technische Baubestimmung" (MVV TB) legt folgendes fest: 

      „Die Feststellanlage ist ein System, bestehend aus Geräten und/oder Gerätekombinationen, das geeignet ist, die Funktion von Schließmitteln kontrolliert unwirksam zu machen. Beim Ansprechen der zugehörigen Auslösevorrichtung im Fall eines Brandes, einer Störung oder durch Handauslösung werden offen gehaltene Abschlüsse unmittelbar sicher zum Schließen freigegeben."

      According to the MVV TB: 

      „A hold-open device is a system of devices or device combinations suitable for the controlled disabling of the function of closing devices."