Zum Inhalt springen

DC/DC Wandler kleinster Bauform durch hohe Taktfrequenz

    Zuwendungsgeber: BMWi
    Förderzeitraum:
    01.10.2005-30.06.2008

    Förderprogramm und Kennzeichen:
    PRO INNO II; KF 0260801WM5

    Partner:

    Teilvorhaben Protronic:
    Teilschaltungen und Wandleraufbau

    Das Hauptziel des Vorhabens war die Verkleinerung von DC/DC-Wandlern durch das Erhöhen der Schaltfrequenz um dadurch den Aufbau kleinerer Netzteile für Kleinsteuerungen und Vorschaltgeräte für die Fahrzeugbeleuchtung zu ermöglichen.

    Eine Erhöhung der Schaltfrequenz bringt letztendlich eine Verringerung der Baugröße der kapazitiven und induktiven Bauteile mit sich und führt dadurch zu einer Verringerung der gesamten Baugröße des Wandlers. Allerdings kommen bei höheren Schaltfrequenzen die parasitären Effekte der eingesetzten Bauelemente stärker zum Tragen und müssen deshalb mit einbezogen werden.

    Direkte Anwendung erfuhren die Ergebnisse dieses Projektes bei der Entwicklung der RZ-24red, eines besonders kompakten Netzteiles mit Auslöseeinrichtung für Feststellanlagen an Brandschutztüren und Toren.

    Abschnitt 8.3
    Türen und Tore (DGUV Information 208-022): 

    Bei Brandschutztoren, die im Alarmfall mit einem mechanischen Kraftspeicher (beispielsweise Schwerkraft) ohne Kraftbegrenzung schließen, ist ein akustisches Signal vorgeschrieben (DIN EN 12604 „Tore – Mechanische Aspekte – Anforderungen“).

    DGUV Information 208-022, Stand 2017

    MVV TB vom 17.01.2022, Ausgabe 2021/1, Punkt 5.1.6.6.: 

    "Schiebe-, Hub- und Rollabschlüsse sind mit einer
    audiovisuellen Warnanlage auszurüsten, die das Schließen ankündigt."

    Neue Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) 2022

    laut DIN EN 12604 Tore - Mechanische Aspekte - Fassung
    EN 12604:2017 darf

    bei Toren, welche ausschließlich durch Schwerkraft geschlossen werden,

     - darf die Betriebsgeschwindigkeit von 0,3m/s nicht überschritten werden
     - bzw. darf die Krafteinwirkung 200N nicht übersteigen.


    Ist dies nicht möglich, muss am Tor eine audiovisuelle Warneinrichtung
    angebracht werden, die einsetzt, wenn das Tor beginnt sich zu
    schließen.

    Das Schließen einer Tür, eines Tores oder Brandschutz- bzw. Rauchvorhanges, welcher oben genannte Anforderungen überschreitet, muss also optisch und akustisch signalisiert werden.

    Dies gilt natürlich auch für das Schließen bei Stromausfall.



    Die Muster-Verwaltungsvorschrift "Technische Baubestimmung" (MVV TB) legt folgendes fest: 

    „Die Feststellanlage ist ein System, bestehend aus Geräten und/oder Gerätekombinationen, das geeignet ist, die Funktion von Schließmitteln kontrolliert unwirksam zu machen. Beim Ansprechen der zugehörigen Auslösevorrichtung im Fall eines Brandes, einer Störung oder durch Handauslösung werden offen gehaltene Abschlüsse unmittelbar sicher zum Schließen freigegeben."

    According to the MVV TB: 

    „A hold-open device is a system of devices or device combinations suitable for the controlled disabling of the function of closing devices."