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Kompakte Lampenvorschaltgeräte mit erweitertem Einsatzbereich

    Zuwendungsgeber: BMBF
    Förderzeitraum: 01.12.2001-30.11.2003

    Förderprogramm und Kennzeichen:
    Komponenten und Systeminnovationen
    der Silizium-Leistungselektronik
    01 M 3119 C

    Partner:

    Teilvorhaben Protronic:
    Funktionsmodul für elektronisches Lampenvorschaltgerät für Bahnanwendungen mit Hochfrequenztechnik

    Ziel dieser forschungsnahen Entwicklung war die Grundlagen orientierte Entwicklung eines kompakten Lampenvorschaltgerätes mit erweiterbarem Einsatzbereich. Die Protronic bearbeitete das Teilvorhaben Schaltungsentwurf und Test des Funktionsmoduls. Schwerpunkt des Vorhabens war die Entwicklung und Erprobung eines Lampenvorschaltgerätes mit Funktionsmodul, welches statt der bisher üblichen Frequenz für die Leistungsübertragung von 50-80kHz mit einer Frequenz von 4-5Mhz arbeitet.

    Das Ziel war kein marktreifes Produkt sondern die Grundlagen orientierte Entwicklung.

    Die gesammelten Erfahrungen aus diesem Projekt wurden durch die Protronic bei der Entwicklung verschiedener Produkte angewendet wie z.B. ein DC/DC Wandler als erste Stufe für Lampenvorschaltgeräte und für Netzteile sowie ein Mikrokontrollermodul das heute als Kernstück der RZ7-Produktserie dient.

    Abschnitt 8.3
    Türen und Tore (DGUV Information 208-022): 

    Bei Brandschutztoren, die im Alarmfall mit einem mechanischen Kraftspeicher (beispielsweise Schwerkraft) ohne Kraftbegrenzung schließen, ist ein akustisches Signal vorgeschrieben (DIN EN 12604 „Tore – Mechanische Aspekte – Anforderungen“).

    DGUV Information 208-022, Stand 2017

    MVV TB vom 17.01.2022, Ausgabe 2021/1, Punkt 5.1.6.6.: 

    "Schiebe-, Hub- und Rollabschlüsse sind mit einer
    audiovisuellen Warnanlage auszurüsten, die das Schließen ankündigt."

    Neue Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) 2022

    laut DIN EN 12604 Tore - Mechanische Aspekte - Fassung
    EN 12604:2017 darf

    bei Toren, welche ausschließlich durch Schwerkraft geschlossen werden,

     - darf die Betriebsgeschwindigkeit von 0,3m/s nicht überschritten werden
     - bzw. darf die Krafteinwirkung 200N nicht übersteigen.


    Ist dies nicht möglich, muss am Tor eine audiovisuelle Warneinrichtung
    angebracht werden, die einsetzt, wenn das Tor beginnt sich zu
    schließen.

    Das Schließen einer Tür, eines Tores oder Brandschutz- bzw. Rauchvorhanges, welcher oben genannte Anforderungen überschreitet, muss also optisch und akustisch signalisiert werden.

    Dies gilt natürlich auch für das Schließen bei Stromausfall.



    Die Muster-Verwaltungsvorschrift "Technische Baubestimmung" (MVV TB) legt folgendes fest: 

    „Die Feststellanlage ist ein System, bestehend aus Geräten und/oder Gerätekombinationen, das geeignet ist, die Funktion von Schließmitteln kontrolliert unwirksam zu machen. Beim Ansprechen der zugehörigen Auslösevorrichtung im Fall eines Brandes, einer Störung oder durch Handauslösung werden offen gehaltene Abschlüsse unmittelbar sicher zum Schließen freigegeben."

    According to the MVV TB: 

    „A hold-open device is a system of devices or device combinations suitable for the controlled disabling of the function of closing devices."