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RZ-24

    abZ: Z-6.510-2428, abG: Z-6.500-2436

    Die Protronic Steuerung RZ-24 ist Bestandteil der geprüften und zugelassenen
    Feststellanlage RZ-24-FA.

    In dem Gehäuse sind Energieversorgungseinheit, Auslösevorrichtung und je nach Typ die Handauslösung für die Feststellanlage integriert.

    Merkmale:

    • Branddetektion mit kostengünstigen Rauchmelder, Rauchschalter verschiedenster namhafter Hersteller
    • Halte- bzw. Feststellvorrichtung: Haftmagnete, Laufregler, Türschließer und Magnetbremsen verschiedenster Hersteller
    • Anzeige und Bedienung über Folientastatur
    • integrierte Hupe für akustische Signalisierung, Quittierung an der Bedienfolie
    • Weitbereichsnetzeingang
    • geringe Leistungsaufnahme
    • Bauteile für Ex Bereiche
    • optionale Netzüberbrückung mit Powerpac bis zu 12 min
    • potentialfreie Signalübertragung
    • mit Tor-/Motorsteuerungen kombinierbar
    • erfüllt die Anforderungen der DIN 14637
    • geprüft nach Richtlinie des DIBt
    • Bauartgenehmigung Z-6.500-2436
    • Zulassung Z-6.510-2428

    Technische Daten:

    • Eingangsspannung: 85V AC-265V AC 50/60 Hz
    • Leistungsaufnahme: ca. 30 W
    • Ausgangsspannung: 24V+2%/-2%
    • Ausgangsstrom: max. 0,9 A
    • Umgebungstemperatur: min.-25°C…+40°C
    • Linienspannung der Brandmeldeschleife: Ulin=20,5…21,4

    Gehäuse: Schutzgrad IP64 / IP65

    • Kabelverschraubung im Lieferumfang
    • Kabeleinführung: 4x Gewinde M16

    Brandmeldeauswertung:

    • über Brandmeldeschleife oder Rauchschalter
    • potentialfreier Kontakt von BMZ
    • Handtaster
    • Funktionsprüfung über Taste „Tür schließen“
    • Rücksetzen über Taste Reset
    • Hupe quittieren über weiße Taste
    • Anzeige des Zustandes:
      • grün = keine Auslösung
      • rot = Auslösung
    • potentialfreier Kontakt für Signalisierung der Auslösung:
      • 8 A/250 V-/AC1
      • Relais abgefallen = Auslösung

    Zulassung Nr.: RZ3: Z-6.510-2428

    Bauartgenehmigung: Z-6.500-2436

    Informationen Feststellanlagen

    Informationen Tor-/Motorsteuerungen

    siehe: Produktatalog

    Abschnitt 8.3
    Türen und Tore (DGUV Information 208-022): 

    Bei Brandschutztoren, die im Alarmfall mit einem mechanischen Kraftspeicher (beispielsweise Schwerkraft) ohne Kraftbegrenzung schließen, ist ein akustisches Signal vorgeschrieben (DIN EN 12604 „Tore – Mechanische Aspekte – Anforderungen“).

    DGUV Information 208-022, Stand 2017

    MVV TB vom 17.01.2022, Ausgabe 2021/1, Punkt 5.1.6.6.: 

    "Schiebe-, Hub- und Rollabschlüsse sind mit einer
    audiovisuellen Warnanlage auszurüsten, die das Schließen ankündigt."

    Neue Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) 2022

    laut DIN EN 12604 Tore - Mechanische Aspekte - Fassung
    EN 12604:2017 darf

    bei Toren, welche ausschließlich durch Schwerkraft geschlossen werden,

     - darf die Betriebsgeschwindigkeit von 0,3m/s nicht überschritten werden
     - bzw. darf die Krafteinwirkung 200N nicht übersteigen.


    Ist dies nicht möglich, muss am Tor eine audiovisuelle Warneinrichtung
    angebracht werden, die einsetzt, wenn das Tor beginnt sich zu
    schließen.

    Das Schließen einer Tür, eines Tores oder Brandschutz- bzw. Rauchvorhanges, welcher oben genannte Anforderungen überschreitet, muss also optisch und akustisch signalisiert werden.

    Dies gilt natürlich auch für das Schließen bei Stromausfall.



    Die Muster-Verwaltungsvorschrift "Technische Baubestimmung" (MVV TB) legt folgendes fest: 

    „Die Feststellanlage ist ein System, bestehend aus Geräten und/oder Gerätekombinationen, das geeignet ist, die Funktion von Schließmitteln kontrolliert unwirksam zu machen. Beim Ansprechen der zugehörigen Auslösevorrichtung im Fall eines Brandes, einer Störung oder durch Handauslösung werden offen gehaltene Abschlüsse unmittelbar sicher zum Schließen freigegeben."

    According to the MVV TB: 

    „A hold-open device is a system of devices or device combinations suitable for the controlled disabling of the function of closing devices."