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Unternehmer Thomas Wegner – verlässlicher Partner des zukünftigen Bürgerzentrums

    Bei Thomas Wegner wird nicht lange gefackelt. Er weiß, was er will und worauf es ankommt. Aus diesem Grund zeigte er sich auch im Dezember 2014 wieder großzügig und unterstützt, wie üblich mit einem fetten Beitrag das zukünftige Bürgerzentrum der Gemeinde in 2015. Derartige Unterstützung kann das Haus gut gebrauchen, schließlich wird eine mögliche Umfunktion vom Jugendhaus zum “MEHRgenerationshaus”auch mit Kosten einher gehen. Von “Club Lounge” (“öffentliches Wohnzimmer”) über selbstverwaltetes Terrassen-Café und Kursräumen bis Übernachtungsmöglichkeiten für Kleingruppen von “erlebnisorientierten Bennewitzer Wald- und Wiesenfreizeiten” – das Alles kostet und das nicht wenig. Wenn es also noch andere Unternehmer, die dieses vortreffliche Vorhaben mit unterstützen wollen, dann informiere ich gern im persönlichen Gespräch. Und nun noch einmal ganz offiziell: Ganz herzlichen Dank Thomas Wegner, Geschäftsführer der Protronic GmbH!

    Sie investieren mit ihrer Spende in die Zukunft ihrer Gemeinde!

    Menschen wie sie sind unbezahlbar!

    Thomas_Wegner.pdf

    Abschnitt 8.3
    Türen und Tore (DGUV Information 208-022): 

    Bei Brandschutztoren, die im Alarmfall mit einem mechanischen Kraftspeicher (beispielsweise Schwerkraft) ohne Kraftbegrenzung schließen, ist ein akustisches Signal vorgeschrieben (DIN EN 12604 „Tore – Mechanische Aspekte – Anforderungen“).

    DGUV Information 208-022, Stand 2017

    MVV TB vom 17.01.2022, Ausgabe 2021/1, Punkt 5.1.6.6.: 

    "Schiebe-, Hub- und Rollabschlüsse sind mit einer
    audiovisuellen Warnanlage auszurüsten, die das Schließen ankündigt."

    Neue Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) 2022

    laut DIN EN 12604 Tore - Mechanische Aspekte - Fassung
    EN 12604:2017 darf

    bei Toren, welche ausschließlich durch Schwerkraft geschlossen werden,

     - darf die Betriebsgeschwindigkeit von 0,3m/s nicht überschritten werden
     - bzw. darf die Krafteinwirkung 200N nicht übersteigen.


    Ist dies nicht möglich, muss am Tor eine audiovisuelle Warneinrichtung
    angebracht werden, die einsetzt, wenn das Tor beginnt sich zu
    schließen.

    Das Schließen einer Tür, eines Tores oder Brandschutz- bzw. Rauchvorhanges, welcher oben genannte Anforderungen überschreitet, muss also optisch und akustisch signalisiert werden.

    Dies gilt natürlich auch für das Schließen bei Stromausfall.



    Die Muster-Verwaltungsvorschrift "Technische Baubestimmung" (MVV TB) legt folgendes fest: 

    „Die Feststellanlage ist ein System, bestehend aus Geräten und/oder Gerätekombinationen, das geeignet ist, die Funktion von Schließmitteln kontrolliert unwirksam zu machen. Beim Ansprechen der zugehörigen Auslösevorrichtung im Fall eines Brandes, einer Störung oder durch Handauslösung werden offen gehaltene Abschlüsse unmittelbar sicher zum Schließen freigegeben."

    According to the MVV TB: 

    „A hold-open device is a system of devices or device combinations suitable for the controlled disabling of the function of closing devices."