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Parametrierbares I/O-Interface mit Leistungsstufe

    • frei parametrierbares Steuerungsmodul
    • parametrierbares Steuerungsmodul

    Funktionen 

    • I2C Sensor Interface (bspw. Temperatur, Feuchte, Strom..) 
    • 2 Potentialfreie Eingänge (bspw. Türkontakt, Schalter, Freigabe… ) 
    • 2 unabhängige PWM Ausgänge mit max 24 V 2 A (bspw. Lüfter, Leds) 
    • DC Leistungstreiberausgang als H-Brücke (24 V 24 A). Für die Ansteuerung von Motoren oder Peltierelementen in Abhängigkeit von Sensordaten.  
    • Strom und Drahtbruch überwachter PWM und Leistungsausgang (Detektion Lüfter Ausfall) 
    • Eingangsspannungsüberwachung 
    • 3 unabhängige Potentialfreie Schließerkontakte (6 A) (bspw. Fehlerkontakt) 
    • Umfangreiche Parametriermöglichkeiten der Überwachungs- und Steuerfunktionen (bspw. Funktionsmodus,  Sensortypen, Strom, Spannung, Sensorwert… ) 
    • Die Parametrierung ist über verschiedene Schnittstellen parallel möglich (RS485, SD-Karte, NFC, USB).
    • Häufig verwendete Parameter können über das Tasteninterface eingestellt werden. 
    • 7-Segmentanzeige für Statusdaten 
    • Die Möglichkeit eines Softwareupdate steht über alle Schnittstellen zur Verfügung. 
    • Datenlogging verschiedenster Parameter ist über RS485, SD-Karte und USB möglich (bspw. Stromverbrauch, Temperatur) 

    Abschnitt 8.3
    Türen und Tore (DGUV Information 208-022): 

    Bei Brandschutztoren, die im Alarmfall mit einem mechanischen Kraftspeicher (beispielsweise Schwerkraft) ohne Kraftbegrenzung schließen, ist ein akustisches Signal vorgeschrieben (DIN EN 12604 „Tore – Mechanische Aspekte – Anforderungen“).

    DGUV Information 208-022, Stand 2017

    MVV TB vom 17.01.2022, Ausgabe 2021/1, Punkt 5.1.6.6.: 

    "Schiebe-, Hub- und Rollabschlüsse sind mit einer
    audiovisuellen Warnanlage auszurüsten, die das Schließen ankündigt."

    Neue Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) 2022

    laut DIN EN 12604 Tore - Mechanische Aspekte - Fassung
    EN 12604:2017 darf

    bei Toren, welche ausschließlich durch Schwerkraft geschlossen werden,

     - darf die Betriebsgeschwindigkeit von 0,3m/s nicht überschritten werden
     - bzw. darf die Krafteinwirkung 200N nicht übersteigen.


    Ist dies nicht möglich, muss am Tor eine audiovisuelle Warneinrichtung
    angebracht werden, die einsetzt, wenn das Tor beginnt sich zu
    schließen.

    Das Schließen einer Tür, eines Tores oder Brandschutz- bzw. Rauchvorhanges, welcher oben genannte Anforderungen überschreitet, muss also optisch und akustisch signalisiert werden.

    Dies gilt natürlich auch für das Schließen bei Stromausfall.



    Die Muster-Verwaltungsvorschrift "Technische Baubestimmung" (MVV TB) legt folgendes fest: 

    „Die Feststellanlage ist ein System, bestehend aus Geräten und/oder Gerätekombinationen, das geeignet ist, die Funktion von Schließmitteln kontrolliert unwirksam zu machen. Beim Ansprechen der zugehörigen Auslösevorrichtung im Fall eines Brandes, einer Störung oder durch Handauslösung werden offen gehaltene Abschlüsse unmittelbar sicher zum Schließen freigegeben."

    According to the MVV TB: 

    „A hold-open device is a system of devices or device combinations suitable for the controlled disabling of the function of closing devices."